Sonderbereiche

SIGEKO

Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Gem. Baustellenverordnung vom 01.07.1998 besteht die Notwendigkeit eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators auf Baustellen. Jeder Bauherr in Deutschland und Europa ist für die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz auf seiner Baustelle verantwortlich. Professioneller Arbeitsschutz in allen Belangen wird von zertifizierten Fachkräften übernommen.