
Sonderbereiche
SIGEKO
Gem. Baustellenverordnung vom 01.07.1998 besteht die Notwendigkeit eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators auf Baustellen. Jeder Bauherr in Deutschland und Europa ist für die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz auf seiner Baustelle verantwortlich. Professioneller Arbeitsschutz in allen Belangen wird von zertifizierten Fachkräften übernommen.





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